Was macht ein Immobiliengutachter?: Aufgaben, Verantwortung Und Fachwissen
Sachverständige für Immobilien: Aufgaben und Kompetenzen
Ein Sachverständiger für Immobilien bewertet den Marktwert von Gebäuden und Grundstücken nach anerkannten Bewertungsmethoden. Die Gutachten dienen als Grundlage für Kauf- und Verkaufsentscheidungen, Erbschaftsregelungen oder gerichtliche Verfahren.
Wichtige Kompetenzen sind:
- Umfassende Marktkenntnis
- Objektivität und Unabhängigkeit
- Anerkennung durch Behörden und Finanzinstitute
- Nachvollziehbare und rechtssichere Bewertungen
| Kompetenz | Bedeutung |
|---|---|
| Marktkenntnis | Realistische Einschätzung des Immobilienwerts |
| Neutralität | Vermeidung von Interessenkonflikten |
| Fachliche Anerkennung | Vertrauen von Gerichten und Banken |
Das Wichtigste im Überblick
Ein Immobiliensachverständiger erstellt Gutachten, die von Behörden und Gerichten anerkannt werden, sofern er zertifiziert, öffentlich bestellt und vereidigt ist.
Zu den zentralen Aufgaben gehören:
- Besichtigung der Immobilie vor Ort
- Analyse aller relevanten Dokumente
- Bewertung nach anerkannten Verfahren
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Qualifikation | Zertifizierung, öffentliche Bestellung, Vereidigung |
| Leistung | Objektive Wertermittlung und Dokumentation |
| Kosten | Individuell vereinbart, meist etwa 160 € pro Stunde |
Aufgaben eines Immobiliengutachters
Ein Immobiliengutachter ermittelt den Marktwert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Er besichtigt das Objekt vor Ort, prüft den baulichen Zustand und bewertet die vorhandene Ausstattung. Dabei zieht er Unterlagen wie Grundrisse, Baupläne und Grundbuchauszüge heran, um eine fundierte Einschätzung zu treffen.
Kernaufgaben:
- Zustandsprüfung der Immobilie
- Analyse technischer und rechtlicher Dokumente
- Auswahl geeigneter Bewertungsverfahren
| Verfahren | Typische Anwendung |
|---|---|
| Ertragswertverfahren | Vermietete Immobilien |
| Sachwertverfahren | Einfamilienhäuser |
| Vergleichswertverfahren | Marktübliche Kaufpreise |
Unterschiede zwischen Immobiliengutachter und Immobiliensachverständigem
Die Begriffe Immobiliengutachter und Immobiliensachverständiger werden im Alltag oft gleichgesetzt, beziehen sich jedoch auf unterschiedliche Einsatzbereiche und Qualifikationsniveaus. Der entscheidende Unterschied liegt in der formellen Anerkennung, der Art der Gutachten und dem jeweiligen Auftraggeberkreis.
Ein Immobiliensachverständiger arbeitet meist in einem rechtlich geregelten Umfeld. Diese Fachleute sind häufig öffentlich bestellt, vereidigt oder zertifiziert und werden vor allem von Gerichten oder Behörden beauftragt. Ihre Gutachten, wie etwa Verkehrswertgutachten, müssen hohen fachlichen und rechtlichen Anforderungen entsprechen. Sie dienen als Grundlage für gerichtliche Entscheidungen oder amtliche Verfahren.
Ein Immobiliengutachter hingegen ist überwiegend im privaten Bereich tätig. Er erstellt häufig Kurzgutachten oder Bewertungen, die für interne Zwecke, Verkaufsentscheidungen oder außergerichtliche Streitigkeiten genutzt werden. Für diese Tätigkeit gibt es in der Regel keine gesetzlich festgelegten Qualifikationsvorgaben, weshalb die fachliche Kompetenz von Person zu Person variieren kann.
Die folgende Tabelle verdeutlicht die wichtigsten Unterschiede:
| Kriterium | Immobiliensachverständiger | Immobiliengutachter |
|---|---|---|
| Einsatzgebiet | Gerichte, Behörden | Privatkunden, außergerichtliche Fälle |
| Art des Gutachtens | Vollgutachten, Verkehrswertgutachten | Kurzgutachten, Marktwertschätzungen |
| Qualifikation | Öffentlich bestellt, vereidigt, zertifiziert | Unterschiedlich, keine formale Pflicht |
| Rechtliche Bindung | Teilweise gesetzlich geregelt | Keine gesetzliche Regelung |
| Zielgruppe | Institutionen, Behörden | Privatpersonen, Eigentümer |
Da beide Berufsbezeichnungen nicht rechtlich geschützt sind, zählt letztlich die nachweisbare Qualifikation, Erfahrung und Unabhängigkeit des Experten mehr als die gewählte Bezeichnung.
Welche Arten von Immobiliensachverständigen existieren?
In Deutschland ist die Berufsbezeichnung Sachverständiger für Immobilien nicht gesetzlich geschützt. Dadurch können Fachleute mit sehr unterschiedlichen Qualifikationen und Zuständigkeiten unter diesem Titel tätig sein. Die Art der Anerkennung und der Nachweis ihrer Fachkompetenz beeinflussen maßgeblich, wie ihre Gutachten bewertet und verwendet werden.
| Typ des Sachverständigen | Besondere Merkmale |
|---|---|
| Freie Sachverständige | Keine formale Prüfung oder behördliche Zulassung erforderlich. Gutachten besitzen keine rechtliche Bindung und werden von Gerichten meist nicht anerkannt. |
| Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige | Durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft und bestellt. Ihre Gutachten gelten als rechtsverbindlich und werden von Gerichten und Behörden anerkannt. |
| Staatlich anerkannte Sachverständige | Nach umfangreicher Prüfung zugelassen. Dürfen Gutachten für staatliche Einrichtungen und Gerichte erstellen, etwa bei Enteignungen oder Zwangsversteigerungen. |
| Verbandsanerkannte Sachverständige | Von Fach- oder Berufsverbänden anerkannt. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Verband, da keine einheitliche gesetzliche Regelung besteht. |
| Behördliche Sachverständige | Bestimmte staatliche Stellen, etwa Bundes- oder Landesämter, können als Gutachter auftreten, insbesondere bei umwelt- oder sicherheitsrelevanten Bewertungen. |
Freie Sachverständige arbeiten meist selbstständig und bieten Bewertungen für private Auftraggeber an. Sie benötigen keinen speziellen Nachweis über Ausbildung oder Prüfung, was zu großen Qualitätsunterschieden führen kann. Ihre Gutachten sind informativ, besitzen aber keine offizielle Beweiskraft.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterliegen einer strengen Prüfung durch die IHK. Sie müssen ihre Fachkenntnisse regelmäßig nachweisen und sind zur Neutralität verpflichtet. Diese Gruppe genießt das höchste Vertrauen in gerichtlichen und behördlichen Verfahren.
Staatlich anerkannte Sachverständige verfügen über zusätzliche Befugnisse, da sie auch für öffentliche Institutionen tätig werden dürfen. Sie übernehmen häufig Aufgaben im Rahmen von Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren.
Verbandsanerkannte Sachverständige werden von Berufsorganisationen benannt, die eigene Standards festlegen. Diese Anerkennung kann ein Qualitätsmerkmal sein, ersetzt jedoch keine öffentliche Bestellung.
Auch Behörden können sachverständige Aufgaben übernehmen. Dazu zählen etwa das Umweltbundesamt oder die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Sie werden vor allem bei speziellen technischen oder umweltbezogenen Bewertungen eingesetzt.
In welchen Situationen ein Immobilien-Sachverständiger erforderlich ist
Ein Immobilien-Sachverständiger wird eingeschaltet, wenn der Wert eines Grundstücks oder Gebäudes objektiv bestimmt werden muss. Das ist besonders wichtig, wenn rechtliche oder finanzielle Entscheidungen auf einer verlässlichen Bewertung beruhen sollen.
In Erb- und Scheidungsfällen dient das Gutachten als Grundlage für eine faire Aufteilung des Vermögens. Auch bei Vormundschaften hilft ein neutraler Wertnachweis, die Interessen aller Beteiligten zu schützen.
Vor einer Schenkung oder Übertragung mit Nießbrauch kann ein Gutachten steuerliche Fragen klären und Missverständnisse mit dem Finanzamt vermeiden. Nach Versicherungsschäden – etwa durch Sturm, Wasser oder Feuer – liefert der Sachverständige belastbare Daten zur Schadenshöhe.
Bei Bauschäden oder Baumängeln unterstützt das Gutachten die Beweissicherung und dient häufig als Grundlage für gerichtliche Verfahren. Ebenso wird bei Enteignungen, Entschädigungen oder Zwangsversteigerungen eine fachkundige Bewertung gefordert.
| Anlass | Zweck der Begutachtung |
|---|---|
| Erbschaft / Scheidung | Gerechte Vermögensaufteilung |
| Steuerliche Angelegenheiten | Verkehrswert für Schenkung oder Übertragung |
| Versicherungsschäden | Nachweis der Schadenshöhe |
| Baumängel / Bauschäden | Technische und rechtliche Klärung |
| Enteignung / Entschädigung | Ermittlung des Ausgleichswerts |
| Großobjekte / Betriebsvermögen | Bilanzierung und Wertermittlung |
Welche Kosten entstehen bei der Beauftragung eines Immobiliengutachters?
Die Kosten eines Immobiliengutachters richten sich nach Art und Umfang der Bewertung. Häufig wird entweder ein Stundensatz oder ein pauschaler Festpreis vereinbart. Ein Festpreis bietet den Vorteil klarer Kostenplanung, da keine zusätzlichen Gebühren anfallen.
Preisrahmen bei uns ist:
| Leistung | Durchschnittlicher Preis (netto) |
|---|---|
| Wertermittlung | ab 850,00€ , inkl. MwSt. |
| Verkehrswertgutachten | ab 1.500,00€ , inkl. MwSt. |
Viele Gutachter bieten vorab eine kostenlose Erstberatung an, um den individuellen Aufwand einzuschätzen und ein passendes Angebot zu erstellen.
Bei komplexen Bewertungen, etwa bei rechtlichen oder steuerlichen Fragestellungen, können die Kosten höher ausfallen. Daher empfiehlt es sich, den Leistungsumfang und die Preisstruktur vor Beginn des Auftrags schriftlich festzulegen. Eine sorgfältige Abstimmung sorgt für Transparenz und vermeidet Missverständnisse zwischen Auftraggeber und Sachverständigem.
Unsere Dienstleistungen im Überblick
Hauskaufberatung
Informationen
Für die Objektbesichtigung und Begehung durch einen qualifizierten Bausachverständigen, sowie mündlicher Vor-Ort-Beratung, berechnen wir ab die aufgeführte Honorarpauschale.
Sämtliche Pauschalpreise sind inkl. der gesetzlichen MwSt. und beziehen sich ausschließlich Standartmäßig auf Wohngebäude (Ein-/Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften) mit einer Gesamtwohnfläche von max. 200 m². Alle Pauschalpreise enthalten bereits die An- und Abfahrtskosten des Bausachverständigen im Umkreis von 30 km ab Sachverständigenbüro.
- Überprüfung der Bausubstanz
- Überprüfung von Feuchtigkeit an den Bauteilen
- Sichtprüfung der Elektro- u. Wasserrohre (inwieweit das möglich ist)
- Sichtprüfung der Heizungsanlage und Warmwasserversorgung
- Bezifferung von eventuell notwendigen Investitionen
- Energetische Beratung zu eventuellen Zuschüssen oder KfW-Kredite
Bitte kontaktieren Sie uns, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Objekt oder Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: info@bauexpertenwelt.de
Wohnraumvermessung
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Für die Objektbesichtigung und Begehung durch einen qualifizierten Bausachverständigen, sowie mündlicher Vor-Ort-Beratung, berechnen wir ab die aufgeführte Honorarpauschale.
Sämtliche Pauschalpreise sind inkl. der gesetzlichen MwSt. und beziehen sich ausschließlich Standartmäßig auf Wohngebäude (Ein-/Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften) mit einer Gesamtwohnfläche von max. 200 m². Alle Pauschalpreise enthalten bereits die An- und Abfahrtskosten des Bausachverständigen im Umkreis von 30 km ab Sachverständigenbüro.
- Aufnahme der Maße vor Ort
- Schriftliche Aufstellung (Bericht) der Wohn- und Nutzfläche
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Baubegleitung
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- Ersttermin zur Sichtung der Bau-, Umbau-, oder Sanierungsplanung
- Durchsicht der Leistungsbeschreibung zur Festlegung vom Gesamtumfang
- Vor Ortbegehung der Immobilie oder Baugrundstückes
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Qualitätsüberwachung
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- Ersttermin zur Sichtung der Bau-, Umbau-, oder Sanierungsplanung
- Durchsicht der Leistungsbeschreibung zur Festlegung vom Gesamtumfang
- Vor Ortbegehung der Immobilie oder Baugrundstückes
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Bauabnahme
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- Vor Ort Termin zur Sichtung der Bau-, Umbau-, oder Sanierungsplanung
- Durchsicht der Leistungsbeschreibung zur Festlegung vom Gesamtumfang
- Vor Ortbegehung der Immobilie
- Sichtabnahme der Bau-, Umbau-, oder Sanierungsmaßnahme (schriftliches Abnahmeprotokoll durch Baufirma)
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Wertermittlung
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- Vor Ort Termin zur Aufnahme der Lage, Bausubstanz, Ausstattung usw.
- Berücksichtigung von Schäden und Notwendige Investitionen
- Schriftlicher Bericht zur Wertschätzung mit ca. 3 bis 6 Seiten
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Verkehrswertgutachten
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- Vor Ort Termin zur Aufnahme der Lage, Bausubstanz, Ausstattung usw.
- Berücksichtigung von Schäden und Notwendige Investitionen
- Schriftlicher Bericht zur Marktwertermittlung mit ca. 20 bis 40 Seiten
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Versicherungsschäden
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- Vor Ort Termin zur Aufnahme der Schäden
- Beschreibung der Schäden an oder um dem Gebäude
- Ursachenforschung zur Entstehung der Schäden
- Kostenaufstellung zur Behebung der Schäden
- Schriftliches Gutachten zum Versicherungsschaden
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Bauschäden
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- Vor Ort Termin zur Begutachtung der Schäden
- Mündliche Beratung zu den Bauschäden
- Ursachenforschung zur Entstehung der Schäden
- Kostenschätzung zur Behebung der Schäden
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Baumängel
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- Vor Ort Termin zur Begutachtung der Schäden
- Mündliche Beratung zu den Baumängel
- Ursachenforschung zur Entstehung der Mängel
- Kostenschätzung zur Behebung der Mängel
- Bezifferung von eventuell notwendigen Investitionen
- Energetische Beratung zu eventuellen Zuschüssen oder KfW-Kredite
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Schimmelgutachten
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- Vor Ort Termin zur Begutachtung von dem Schimmelbefall
- Mündliche Beratung zu dem Schimmelbefall
- Ursachenforschung zur Entstehung von dem Schimmel
- Kostenschätzung zur Behebung von dem Schimmel
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Asbestbelastung
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- Vor Ort Termin zur Begutachtung auf Enthalt von Asbest
- Mündliche Beratung auf Enthalt von Asbest
- Kostenschätzung zur Entsorgung von Asbesthaltigen Baustoffe
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Formaldehydbelastung
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- Vor Ort Termin zur Begutachtung auf Enhalt von Formaldehyd
- Mündliche Beratung zu Baustoffen-Materialen die Formaldehyd enthalten
- Raumluftmessungen in verschiedenen Räumen
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Energieberatung
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- Vor Ort Termin zur Begehung der Immobilie
- Mündliche Beratung zu möglichen energetischen Maßnahmen
- Mündliche Beratung zu Zuschüsse oder Förderungen der Maßnahmen
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Energieausweis
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- Erstellen eines Energieverbrauchsausweis nach Angaben vom Eigentümer für alle Wohneinheiten /Gewerbeeinheiten
- Benötigte Angaben können hier als PDF Datei runtergeladen werden
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Wärmebildaufnahmen
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- Vor Ort Termin zur Begehung und Wärmebildaufnahmen der Immobilie
- Mündliche Beratung zu energetischen Bausubstanz
- schriftlicher Bericht mit Beurteilung der Wärmebildaufnahmen 6-10 Bilder
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Blower-Door-Test
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- schriftlicher Bericht (Versand des Berichtes per Post und Mail)
- Mündliche Beratung zur Beurteilung der Luftdichtigkeit
- Vor Ort Termin zur Begehung und Messungen (maximal 4 Stunden) für Objekte bis maximal 1000 m³ Volumen
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KfW-Förderungen
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Sämtliche Pauschalpreise sind inkl. der gesetzlichen MwSt. und beziehen sich ausschließlich Standartmäßig auf Wohngebäude (Ein-/Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften) mit einer Gesamtwohnfläche von max. 200 m². Alle Pauschalpreise enthalten bereits die An- und Abfahrtskosten des Bausachverständigen im Umkreis von 30 km ab Sachverständigenbüro.
- Überprüfung der geplanten Maßnahme auf Fördermöglichkeit
- Antragstellung auf Förderung
- Bestätigung nach Durchführung
- Eventuell erforderlicher vor Ort Termin
- Lüftungskonzept erstellen (wenn erforderlich)
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BAFA-Zuschüsse
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- Überprüfung der geplanten Maßnahme auf Fördermöglichkeit
- Antragstellung auf Förderung
- Bestätigung nach Durchführung
- Eventuell erforderlicher vor Ort Termin
- Lüftungskonzept erstellen (wenn erforderlich)
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